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Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)


There is no English version of this article which refers to a German law which is specific to energy and water providers in the area of former East Germany.

Die öffentlichen und privaten Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung sind vielfach darauf angewiesen für die Verlegung ihrer Leitungen fremde Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Zur Sicherung der Leitungsrechte werden auf den benutzten Grundstücken i.d.R. beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen.

Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer wurden jedoch vor deren Beitritt am 03.10.1990, keine beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zur Sicherung der Leitungsrechte bestellt. Um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen hat, der Gesetzgeber mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) zugunsten der Versorgungsunternehmen für am 03.10.1990 bestehende Leitungen per Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit begründet. Werden die per Gesetzt entstandenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten jedoch nicht vor dem 31.12.2010 in das Grundbuch eingetragen, kann dieses Recht z.B. durch Veräußerung des Grundstücks erlöschen. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt wieder der gute Glaube des Grundbuch gem. § 892 BGB  und der Erwerber des Grundstücks kann sich auf diesen berufen und unter Umständen die Beseitigung der Leitung verlangen.

Die Betreiber solcher Anlagen sind aufgrund des GBBerG mit einer Masse von Bescheinigungsverfahren, grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahren und Ausgleichsansprüchen der betroffenen Grundstückseigentümer konfrontiert und die Eintragungsfrist zum 31.12.2010 rückt täglich näher. Um die zahlreichen juristischen und finanziellen Unsicherheiten im Bezug auf das Grundbuchbereinigungsgesetz zu beseitigen benötigen die betroffenen Unternehmen leistungsstarke Systeme zur Unterstützung. Die Produktlinie LCM - Legal Contract Management und die LCM Grundstücksakte unterstützen das juristisch und kaufmännisches Verfahren zur Eintragung von Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß §9 GBBerG.

Die LCM Grundstücksakte hilft bei der Sicherstellung der Eintragungen zum 31.10.2010 und der Ausgleichszahlungen ab 1.1.2011 zur Vermeidung von Zinsen. Außerdem wird eine Sicherung der ordnungsgemäßen revisionssicheren Dokumentation der Kontakte und  Auszahlungsgrundlagen (Leitungspläne, Wertermittlung, Gutachten, Eigentümernachweise, Grundbuchauszüge) gewährleistet und wertvolle Unterstützung des Prozesses zur Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten geleistet. Letztlich können alle damit verbundenenen Verträge und Dokumente mit Hilfe von LCM - Legal Contract Management verwaltet und ausgewertet werden.


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